Care Deutschland- Luxemburg e.V. Dreizehnmorgen 6 D-53175 Bonn
DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft mbH Scheidtweilerstr.63-65 D-50933 Köln
Laut Bundesfinanzhof ist der Spendenanteil gemeinnütziger Grußkarten als Teil des Verkaufspreises zu sehen.
Eine Spendenbescheinigung kann daher nicht ausgestellt werden. Die Karten sind aber in vollem Umfang
als Betriebsausgaben absetzbar, wenn Sie die Karten an Ihre Geschäftspartner versenden.